Gülay Sween - Bildlizenzen

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    Bildlizenzen

    Der Lizenznehmer erhält vom Urheber mit der Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte.
    Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer jedoch nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Gegebenenfalls weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u. a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

    Verwendungszweck
    Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z. B. Drucksachen, Onlinemedien, Präsentationen). Der Lizenznehmer erwirbt die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Druck-, Web- und Präsentationsbilder.

    Nicht zulässige Verwendung
    Die Fotoaufnahmen können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

    Weiterverkauf
    Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Aufnahmen.

    Sicherheit und Datenschutz
    Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere hinsichtlich der Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch den Urheber nicht erbracht.

    Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

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